REISEBEDINGUNGEN UND PREISE

Liebe Wattenfreunde,

leider sind bei einer Segelreise ins Watt sehr viel mehr Iventualitäten zu bedenken. Daher bitte ich Sie, die Reisebedingungen der Schiffsbetreiber zu lesen, bevor Sie die Reise buchen!

 

 

 

  • ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG - Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reisende erhält eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme mitteilt.
  • BEZAHLUNG UND KÜNDIGUNG - Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins, § 651k III BGB, gefordert werden. Dieser wird mit der Buchungsbestätigung zugestellt. Übersteigt der Reisepreis Euro 76,50 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% auf den Reisepreis zu leisten (50% bei Voll-Charter). Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist, falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart, zwei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Bei Buchungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die kompletten Reiseunterlagen werden dach Eingang der Restzahlung zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der KBL zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der KBL, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen der KBL nachfolgende Entschädigungen zu:a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, b) vom 89. bis 60. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, c) vom 59. bis 30. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, d) vom 29. Tag bis zum 15. Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises e) vom 14. Tag bis zum Reisebeginn 95% des Reisepreises. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag geschehen mit einer anschließenden Neuanmeldung. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der KBL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die KBL kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern (20 Teilnehmer bei Tagestörns) bis zwei Wochen vor Törnbeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die KBL ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Beitrag an den Reisenden vollständig zurückgezahlt. Eine weitere Entschädigung wird nicht gezahlt.Bei Absage der Reise durch die KBL wegen Schäden am Schiff oder aufgrund höherer Gewalt wird der bereits bezahlte Beitrag ohne weitere Ansprüche zurückgezahlt.
  • REISEPROGRAMM UND LEISTUNGEN: Die Leistungsverpflichtung der KBL ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Bei mehrtägigen Törns schließt der Reisepreis die Verpflegung und Unterkunft (in Etagenbetten) an Bord ein. Getränke sind immer vom Reisepreis ausgenommen. Die An- und Abreise zum Anleger des Schiffes ist Angelegenheit des Teilnehmers und obliegt nicht den Leistungen der KBL. Es wird weder Segel- noch (Watt-)Wanderbekleidung vom Veranstalter gestellt. Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor werden dringend empfohlen, genauso wie wärmende, wind- und wetterfeste Kleidung und geeignetes Schuhwerk an Bord und während der Wanderungen.Bitte beachten Sie, dass Einschiffungs- und Ausschiffungstage nicht zwingend Segeltage sind, sondern auch Hafentage sein können, die ebenfalls als Reisetage gelten.
  • ÄNDERUNGEN DES REISEPROGRAMMS: Schiffsreisen obliegen Wind-, Wetter- und Gezeitenbedingungen. Weder die KBL noch die Schiffsführung garantieren einen bestimmten Reiseverlauf. Die Einhaltung der geplanten Törnroute obliegt der Schiffsführung, die hierbei seemännischen Grundsätzen verpflichtet ist. Des weiteren fördern gerade bei Naturbeobachtungsreisen eine gewisse Flexibilität und Spontaneität die Reisequalität. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der KBL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die KBL und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen vorzunehmen, falls diese aus wichtigen Gründen notwendig sind. Aus Änderung der geplanten Route entstehende Kosten können nicht geltend gemacht werden.
  • VERSICHERUNGEN: Den Reiseteilnehmern wird zu ihrer eigenen Sicherheit der Abschluss einer Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Reiseunfallversicherung empfohlen. Die eingezahlten Teilnehmerbeiträge sind gegen Insolvenz versichert.
  • HAFTUNG: Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Schadensersatzansprüche der Reiseteilnehmer gegen die KBL, die Schiffsführung oder Crew sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Haftet der Veranstalter dennoch aufgrund fahrlässigen Handelns, so ist seine Haftung insgesamt auf das Dreifache des jeweiligen vereinbarten Törnpreises beschränkt.
  • AUFENTHALT AN BORD: Eindrucksvolle Naturschauspiele erschließen sich dem Beobachter nur, wenn man Verhaltensregeln beachtet. Die Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Reise die Bestimmungen im Nationalpark einzuhalten und den Anweisungen des wissenschaftlichen Begleiters zu folgen. Die Fütterung von Tieren und das Wegwerfen von jeglichem Abfall sind verboten. Jeder Teilnehmer erkennt die Bordordnung an und folgt den Anweisungen der Schiffsführung. Er verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften, insbesondere bezüglich Rauchen und Alkohol sowie die Zoll- und Polizeivorschriften in den entsprechenden Anlaufregionen zu befolgen. Ein Nichtbefolgen der Anordnungen kann zum Ausschluss von der Weiterreise führen, ein Anspruch auf Kostenerstattung und Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nicht. Die Teilnehmer müssen den Anforderungen eines Segeltörns gewachsen sein und an keiner ansteckenden oder Ausfall-Krankheit leiden. Alle speziellen Anforderungen (zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, spezielle Diätanforderungen etc.) müssen vor der Buchung mit der KBL abgeklärt werden. Für daraus entstehende Folgen kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Unterschrift des Reiseteilnehmers auf der verbindlichen Buchung und der Zahlung des Kostenbeitrages versichert der Teilnehmer gesundheitlich und physisch in der Lage zu sein, gefahrlos an der Reise teilnehmen zu können ? dazu sollte auch gehören, im tiefen Wasser schwimmen zu können. Nichtschwimmer sollen aus Sicherheitsgründen während des Aufenthaltes auf den offenen Decks eine Schwimmweste tragen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird.
  • DATENSCHUTZ: Die personenbezogenen Daten der Törnteilnehmer werden zum Zwecke der Reiseplanung und Reisedurchführung gespeichert. Die Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetzes gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  • VERJÄHRUNG: Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der KBL verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
  • GERICHTSSTAND: Der Gerichtsstand ist Bremerhaven.
  • UNWIRKSAMKEIT: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  • VERANSTALTER: KBL-Schiffahrtsgesellschaft mbH, Schifferstr. 10-14, 27568 Bremerhaven
  • Stand: Januar 2005
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